Nachrichten-Überblick:
Zuwanderungsgesetz und Bundesverfassungsgericht
Stand: 7. November 2002




In den letzten Tagen geisterten durch die Nachrichten zahlreiche Meldungen über das geplante Zuwanderungsgesetz, angebliche Verfassungsbedenken und deren Dementi. Hier – mangels Informationen ohne die Möglichkeit, die Kontroverse abschließend zu klären – eine Überblick über einige Agentur-Meldungen zu diesem Thema.


Mittwoch 6. November 2002, 18:12 Uhr
Zuwanderungsgesetz steht vor dem Scheitern

Berlin (AP) Das umstrittene Zuwanderungsgesetz von Rot-Grün steht Zeitungsberichten zufolge vor dem Scheitern. «Berliner Zeitung» und «Süddeutsche Zeitung» (Donnerstagausgaben) berichten übereinstimmend, dass fünf der acht Richter des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Ansicht ANZEIGE
vertreten, das Gesetz sei nicht verfassungsgemäß zu Stande gekommen.

Die Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts, Gudrun Schraft-Huber, sprach von einer «absoluten Fehlmeldung». Der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, reagierte mit Verwunderung auf die Meldungen. Es stünde noch nicht einmal ein Verkündigungstermin fest, sagte er. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, bekräftigte dagegen in der «Märkischen Allgemeinen» seine Auffassung, das Gesetz sei auf verfassungswidrige Weise zu Stande gekommen.

Die unionsgeführten Bundesländer hatten die Klage in Karlsruhe eingereicht, nachdem der damalige Brandenburger Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) und sein Stellvertreter, Innenminister Jörg Schönbohm (CDU), im Bundesrat am 22. März nicht, wie im Grundgesetz verlangt, einheitlich abgestimmt hatten. Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) wertete die Stimmabgabe auf Nachfrage als Zustimmung. Die unionsgeführten Länder dagegen gehen davon aus, dass die vier Stimmen ungültig sind. Der Bundesrat hatte dem Gesetz mit denkbar knapper Mehrheit zugestimmt.

Wie die «Berliner Zeitung» weiter schreibt, ist formal die Abstimmung im Senat in Karlsruhe nicht verbindlich. Bis zur Ausfertigung und Verkündung der Entscheidung könne jeder Richter noch sein Votum ändern.

Zur Quelle dieser Nachricht




Mittwoch 6. November 2002, 19:03 Uhr
Gericht dementiert Berichte über Entscheidung zur Zuwanderung

Berlin (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat Berichte dementiert, wonach es das rot-grüne Zuwanderungsgesetz stoppen will. In Koalitionskreisen hieß es allerdings, es habe in den vergangenen Tagen erstmals auch Hinweise gegeben, dass die Richter der Klage der unionsgeführten Länder gegen das ANZEIGE
zu Stande kommen des Gesetzes folgen werden.

»Es gibt ständig Beratungen, aber es gibt noch keine Entscheidung«, sagte die Sprecherin des Gerichts, Gudrun Schraft-Huber, am Mittwoch in Karlsruhe. Die »Berliner Zeitung« und die »Süddeutsche Zeitung« berichteten unter Berufung auf Regierungskreise in ihren Donnerstagausgaben, dass sich fünf der acht Richter des zweiten Senates in Beratungen dafür entschieden hätten, der Klage von unionsgeführten Ländern zu folgen und das umstrittene Votum des Bundesrats für das Zuwanderungsgesetz für nicht verfassungsgemäß zu erklären. In Kreisen der rot-grünen Koalition hieß es, es gebe nun auch Signale für eine solche Entscheidung. Zuvor sei man von einem Patt ausgegangen. Die Sprecherin des Gerichts sagte, es sei noch nicht einmal ein Termin für die Urteilsverkündung festgesetzt. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte, ihr Haus kommentiere keine Gerüchte.

Am 23. Oktober hatte das Verfassungsgericht über die Bundesrats-Entscheidung zum Zuwanderungsgesetz vom 22. März verhandelt. Kern des Streits ist die Frage, wie mit dem uneinheitlichen Votum Brandenburgs zu dem Gesetz umzugehen ist. Die Union vertritt die Auffassung, dass die Stimme des Landes als ungültig hätte gewertet werden müssen, weil der damalige Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) und sein Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) gegensätzlich abgestimmt hatten. Der damalige Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) hatte das Votum des Landes als Ja-Stimme gewertet und so dem Gesetz zu einer Mehrheit in der Länderkammer verholfen. Das Zuwanderungsgesetz war eines der zentralen Projekte der rot-grünen Koalition in der ersten Legislaturperiode.

CSU-Landesgruppenchef Michael Glos nannte die Berichte über das angebliche Votum der Verfassungsrichter einen Sieg des Rechts: »Mit einer solchen Entscheidung wird das Vertrauen des Bürgers in das höchste Gericht der Bundesrepublik gestärkt.«

Zur Quelle dieser Nachricht




Mittwoch 6. November 2002, 21:45 Uhr
Zuwanderungsgesetz angeblich vor dem Scheitern

Berlin (AFP)

Das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung kann nach Medienberichten nicht wie geplant zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. Sechs unionsgeführte Bundesländer seien mit ihrer Normenkontrollklage gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gewesen, schreiben die »Berliner Zeitung« und die »Süddeutsche Zeitung« (Donnerstagsausgaben). Die Zeitungen berufen sich beide auf Informationen aus Regierungskreisen.

Fünf der acht Richter des Zweiten Senats folgten laut den Presseberichten in der Beratung der Ansicht der Kläger, das Gesetz sei nicht verfassungsgemäß zu Stande gekommen, weil der damalige Brandenburger Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) und sein Stellvertreter Jörg Schonbohm (CDU) im Bundesrat am 22. März nicht – wie vom Grundgesetz verlangt – einheitlich abgestimmt hätten.

Formal sei die Abstimmung im Senat noch nicht verbindlich, hieß es in den Berichten weiter. ANZEIGE
Bis zur Ausfertigung und Verkündung des Entscheidung könne jeder Richter noch sein Votum ändern, schrieb die »Berliner Zeitung«. Die Entscheidung des Gerichts wird für Mitte Dezember erwartet. Allerdings wird in der rot-grünen Koalition nach den Informationen der "Berliner Zeitung" offensichtlich nicht mehr erwartet, dass die Klage der Unionsländer scheitert. Bereits in diesen Tagen sollen demnach in diversen Beratungsrunden die möglichen Konsequenzen des Urteils erörtert werden.

Ein negatives Votum aus Karlsruhe hätte zur Folge, dass die Abstimmung im Bundesrat wiederholt werden muss, schreibt die »Süddeutsche Zeitung« weiter. Doch selbst wenn diesmal die Stimmen des SPD/CDU-regierten Bundeslandes unstrittig mit »Ja« abgegeben würden, käme keine Mehrheit für das Gesetz mehr zu Stande, da in Sachsen-Anhalt nach der Landtagswahl im April 2002 die SPD-Regierung durch eine CDU/FDP-Regierung abgelöst wurde.

Der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Michael Glos, sprach unter Berufung auf die Presseberichte von »einer guten Nachricht für Deutschland und einem Sieg des Rechts«. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) werde »nach seinen Täuschungen im Wahlkampf damit auch des versuchten Verfassungsbruchs überführt«. Glos forderte zudem Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit zum Rücktritt auf. Wowereit hatte im März als Bundesratspräsident das Votum Brandenburgs als Zustimmung gewertet.

Zur Quelle dieser Nachricht




Donnerstag 7. November 2002, 12:33 Uhr
BVG weist Spekulationen zu Urteil über Zuwanderungsgesetz zurück


(AFP) Das Bundesverfassungsgerichthat Medienberichte zurückgewiesen, wonach die Mehrheit der Richter des Zweiten Senates das Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes für verfassungswidrig hält. »Die Beratungen sind noch nicht zu Ende, alles ist offen und deshalb sind alle Meldungen dazu pure Spekulation«, sagte Gerichtssprecherin Gudrun Schraft-Huber am Donnerstag in Karlsruhe. Vertreter von SPD und Grünen betonten, sie gingen weiterhin von dem verfassungsgemäßen Zustandekommen des Gesetzes aus. In der Union wurde spekuliert, dass das Meinungsbild der Richter gezielt von Rot-Grün lanciert worden sei, um öffentlichen Druck auszuüben.

Zur Quelle dieser Nachricht



Zum Nachrichtenüberblick zum gleichen Thema vom 13. November 2002