
Protokoll eines Gespräches mit dem BAMF,
geführt von Ursula Herdt, GEW, 13. März 2003, Nürnberg
Teilnehmer/Innen von Seiten des BAMF:
Präsident: Dr. Albert Schmid, Vizepräsident Herr Weickhardt, Herr Schindler, Frau Czichos
Ich hatte das Gespräch vor längerer Zeit zum Thema Integrationskurse auf der Basis des Aufenthaltsgesetzes und der entsprechenden Rechtsverordnung angemeldet. Zwischenzeitlich wurde das Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht ja aufgehoben und damit auch die Rechtsverordnung hinfällig. Trotzdem schien mir die Kontaktaufnahme mit dem BAMF sinnvoll, wie der Gesprächsverlauf am 13. März auch bestätigt hat.
Obwohl für das Gespräch wegen der engen Terminvorgabe bei Herrn Dr. Schmid und mir nur eine Stunde angesetzt werden konnte, wurden zum einen die wesentlichen Fragen wenigstens angesprochen und zum anderen eine Ebene und Atmosphäre für weitere Kommunikation und Gespräche hergestellt, was für die nächste Zukunft sicher wichtig ist.
1. Organisationsstruktur und Aufgaben des BAMF
Herr Dr. Schmid erläuterte zunächst die Organisations- und Abteilungsstruktur des BAMF und die Aufgabenstellung: von den vier Säulen einer Integrationskonzeption (sprachliche, gesellschaftliche, soziale und berufliche Integration) liegt die Zuständigkeit für die ersten drei Aspekte bei dem Bundesamt, wobei diese miteinander verzahnt sind und auch eine enge Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeit (für den Aspekt der beruflichen Integration) gepflegt wird. Das Auf-enthaltsgesetz hatte dem BAMF auch den Auftrag zugewiesen, ein umfassendes Integrationskonzept zu erarbeiten, wofür innerhalb der Abteilung 3 Integration (Leitung: Herr Dr. Griesbeck) die Gruppe 31 unter Leitung von Frau Jordan zuständig ist. Die zweite Gruppe innerhalb der Griesbeck-Abteilung, die Gruppe 32 unter Leitung von Herrn Schindler, ist für die Vorbereitung der Integrationsmaßnahmen zuständig; in dieser Abteilung arbeitet auch Frau Czichos (früher DBB). Die Abteilung Integration ist, wie auch die Abteilung 2 (Informationszentrum Asyl und Migration etc.) von der Abteilung 4 (Asylverfahren) getrennt. Herr Dr. Schmid wies denn auch auf die Imageprobleme und die vielfältige auch von uns geäußerte Kritik hin, dass das für die Be-handlung von Asylanträgen zuständige Amt gleichzeitig mit den Integrationsaufgaben betraut sei.
2. Gesetzgebungsverfahren, aktueller Stand hinsichtlich der Sprachkurse
Nachdem der Gesetzentwurf am gleichen Tag (dem 13.03.03) im Bundestag noch einmal unverändert eingebracht wurde und sich bislang keine Verständigung zwischen den Fraktionen abzeichnet, ist die Situation derzeit ungewiss. Nach Einschätzung von Herrn Dr. Schmid gibt es zur Zeit drei Optionen:
Von daher ist es wohl am wahrscheinlichsten, dass die erste Variante weiterverfolgt wird.
An der Struktur und dem Kompetenzbereich des BAMF und seiner Zuständigkeit für die Integrationskurse wird nach Einschätzung von Herrn Dr. Schmid wie immer die künftigen Regelungen aussehen werden niemand rütteln, auch Beckstein als bayrischer Politiker (Sitz des BAMF ist Nürnberg) nicht.
Vor diesem Hintergrund besteht vorläufig eine Interims-Situation: nach dem Bundesverfassungs-gerichtsurteil vom 18.12.2002 sollte zunächst der Sprachverband nach den bisherigen Regeln und Zuständigkeitsverteilungen weiter agieren, was dann im Januar vom BMI aber wieder geändert wurde. Der Sprachverband hatte wohl darauf hingewiesen, dass er mit der gleichzeitigen Liquidierung des Verbands, der Abwicklung der Sprachkurse für 2002, der Begleitung der Modellversuche und der Durchführung neuer Kurse überfordert sei und hatte dabei wohl damit gerechnet, dass ihm das Bundesinnenministerium Zugeständnisse machen würde. Damit hatte der Sprachverband zu hoch gepokert: ihm wurde kurzerhand jede Kompetenz für die neuen Kurse entzogen und diese auf das BAMF übertragen. Dem Sprachverband bleibt somit noch die Abwicklung der bis Ende 2002 bewilligten Kurse, die Begleitung der Modellversuche und schließlich die eigene Auflösung bis zum 30.09.2003. Einzelne Mitarbeiter/Innen des Sprachverbands werden vom BAMF übernommen.
Z. Zt., also vor Inkrafttreten eines neuen Gesetzes und einer entsprechenden neuen Rechtsverordnung, sind die Kompetenzen für die Sprachkurse insgesamt wie folgt geregelt:
3. Gestaltung der Integrationskurse
Ich habe dazu unsere zentralen Kritikpunkte und Positionen eingebracht, die natürlich alle eine bessere finanzielle Ausstattung der Integrationskurse voraus setzen:
Dr. Schmid geht davon aus, dass sich im Zuge des wieder aufgerollten Gesetzgebungsverfahrens noch die Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern ändern und der Bund insgesamt mehr zahlen wird und auch die Summe von 2,05 Euro pro Kursstunde erhöht wird. Von daher sieht er Chancen, dass es zu einigen Verbesserungen kommen wird, für die er sich selbst einsetzen will: er ist an den politischen Entscheidungsprozessen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens und der künftigen Rechtsverordnung beteiligt und will dort auch die Ergebnisse von Gesprächen und die in diesen Monaten mit den Sprachkursen gemachten Erfahrungen einfließen lassen. Chancen für Verbesserungen der Konditionen sehen er und seine Mitarbeiter insbesondere in Folgendem:
Die Gesprächspartner/Innen beim BAMF haben sehr deutlich und entgegenkommend ihre Bereitschaft zur Fortsetzung dieses Dialogs telefonisch wie direkt betont und wollen mich künftig auch von sich aus informieren und in ihre Verteiler mit einbeziehen. Wir vereinbaren, das Gespräch auf der Arbeitsebene (insbesondere mit Herrn Schindler und Frau Czichos) im Frühsommer fortzusetzen, wenn auch Erfahrungen mit der jetzigen Abwicklung der Sprachkurse vorliegen und die Konturen für die gesetzgeberischen politischen Entscheidungen erkennbar sind.
gez. Ursula Herdt
He/AA - 14.03.03