
Vertretung der Berliner VHS DozentInnen
c/o Erika Stöß
Stuttgarter Platz 15
10627 Berlin
An den Vermittlungsausschuss
zu Hd. Herrn Joachim Hörster
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rahmenbedingungen für ein Integrationskursgesetz (Zuwanderungsgesetz)
Berlin, 24.11.03
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Dozenten/innen des Fachbereichs Deutsch als Fremdsprache an der Volkshochschule Berlin-Neukölln haben sich in einem ausführlichen Brief vom 25.4.03 an den Vermittlungsausschuss sowie an einige Bundestagsausschüsse, an den Bundesminister des Innern, Herrn Dr. Otto Schily, und die Bundesbeauftragte für Migration und Integration, Frau Marie-Luise Beck, gewandt und ihre Bedenken zu der Integrationskursverordnung des Bundesministeriums des Innern geäußert.
Viele Deutschdozenten/innen in Berlin haben sehr interessiert den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Integration von Ausländern (Integrationsförderungsgesetz) des Landes Niedersachsen gelesen und sind daraufhin erneut sehr besorgt, da auch das Konzept der CDU von einer Berechnungsbasis von 2.05 Euro pro Teilnehmerstunde ausgeht.
Bereits im letzten Jahr haben Träger und Dozenten/innen nachdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Betrag die Träger dazu zwingt, die Teilnehmerzahl auf 25 hochzusetzen und die Dozentenhonorare zu senken. Durch diese Teilnehmerzahl ist die Qualität und Effizienz des Deutschunterrichts erheblich gefährdet., insbesondere bei Teilnehmern mit geringen Bildungsvoraussetzungen. Dies betont auch das Goethe-Institut im Gutachten des IMIS-Instituts (Osnabrück). Lernungewohnte Teilnehmer sind jedoch die Mehrheit in unseren Kursen. In den Niederlanden, in Dänemark und Schweden liegen die Stundensätze zwischen 5,00 und 6,00 Euro. Im Rahmen des seit 1997 erarbeiteten Gesamtsprachkonzepts gingen die Träger von 3,50 4,00 Euro aus.
Nach dem Entwurf der CDU sollen von den bereits hier lebenden Migranten die Empfänger von Sozialhilfe und arbeitslos Gemeldete verpflichtend teilnehmen. Auch diese gehören mehrheitlich zur Gruppe mit geringen Bildungsvoraussetzungen.
Ein Integrationskursgesetz sollte Rahmenbedingungen schaffen, die eine pädagogisch sinnvolle Arbeit ermöglichen und einen gewissen Qualitätsstandard sichern. Dafür ist jedoch ein angemessener Mindestsatz bei der Berechnung der Teilnehmerstunde erforderlich.
Wir möchten Sie deshalb bitten, diese Gesichtspunkte bei der Erörterung im Vermittlungsausschuss zu berücksichtigen, damit nicht eine der wichtigsten Voraussetzungen der Integration, der Spracherwerb, durch haushaltspolitisch bedingte Einsparungen gefährdet wird.
Der Brief der VHS-Dozentenvertretung Berlin-Neukölln vom 25.4.03 liegt diesem Schreiben bei.
Mit freundlichen Grüßen
(Ein Brief gleichen Inhalts ergeht an Herrn Eckhardt Barthel, M.d.B.)