
Möglichkeit für Dozenten mit Einkommen bis zu 400 Euro/Monat,
sich von der Sozialversicherungspflicht befreien zu lassen
Quelle: Bundesversischerungsanstalt BfA,
über Frau Margrit Schatz, GEW Nordhessen
Stand: Januar 2003
Sehr geehrte Frau Schatz,
die von Ihnen angesprochenen Änderungen sind durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (BGBl I, S. 4621) beschlossen worden. Die ab 01.04.2003 geltenden Neuregelungen können auch selbständig tätige Lehrer betreffen. Dies gilt sowohl für den Selbständigen als auch ggf. für von ihm beschäftigte Arbeitnehmer.
In § 8 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wurde die Nr. 1 neu gefasst. Eine geringfügige selbständige Tätigkeit liegt vor, wenn das Arbeitseinkommen aus dieser Tätigkeit regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt. Die zeitliche Geringfügigkeitsgrenze in Nr. 1 ("regelmäßig weniger als 15 Stunden in der Woche") ist entfallen.
In § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV wurde der Wert 325 Euro durch den Wert 400 Euro ersetzt. Bei der Berechnung nach Nr. 2 (Geringfügigkeit wegen Kurzfristigkeit) wird nunmehr auf das Kalenderjahr abgestellt.
§ 8 Abs. 2 SGB IV wurde neu gefasst. Dies betrifft die Zusammenrechnung von geringfügigen selbständigen Tätigkeiten untereinander sowie mit nicht geringfügigen (versicherungspflichtigen) selbständigen Tätigkeiten.
Des Weiteren wurde für die Selbständigen, bei denen auf Grund der Neuregelungen ab 01.04.2003 Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit eintreten würde eine Übergangsvorschrift geschaffen (§ 229 Abs. 6 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI). Bei diesem Personenkreis tritt die Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit nicht kraft Gesetzes ein, sondern es muss ein Antrag auf Befreiung gestellt werden. Wird der Antrag bis zum 30.06.2003 gestellt, so wirkt die Befreiung vom 01.04.2003 an, sonst vom Eingang des Antrages an. Bis zur Befreiung besteht jedoch die
Versicherungspflicht weiter.
Die BfA ist zzt. bei der Überarbeitung bzw. Erarbeitung von Informationsschriften. Insoweit können derzeit noch keine Merkblätter übersandt werden. Zu gegebener Zeit erfolgt jedoch auch eine Veröffentlichung dieser Informationsschriften im Internet-Angebot der BfA.
Mit freundlichen Grüßen
Gessner